für die Website festspielhausbregenz.com
Die Dienstleistungen der Kongresskultur Bregenz GmbH fallen nicht in den Geltungsbereich (§ 2 BaFG https://www.wko.at/ce-kennzeichnung-normen/informationen-zum-barrierefreiheitsgesetz#heading_betroffene_unternehmen) des Barrierefreiheitsgesetztes.
Doch ist es uns wichtig, allen Menschen einen bestmöglichen Zugang zu unserer online-Präsenz zu ermöglichen. Die Kongresskultur Bregenz GmbH ist bemüht, ihre Website www.festspielhausbregenz.com im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/882/oj?locale=de barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.festspielhausbregenz.com.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- PDF-Dokumente und Downloads: Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dateien sind nicht barrierefrei gestaltet. Wir arbeiten laufend daran, neue Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen und bestehende Dokumente schrittweise zu überarbeiten.
- Bedienung mit der Tastatur: Tastatur-Navigation ist unzureichend.
- Slider auf der Startseite: eine Stop-Option für den Bilder Slider auf der Startseite fehlt.
- Alternativtexte für Bilder: Einige dekorative oder eingebettete Bilder verfügen noch nicht über ausreichende Alternativtexte.
- Kontraste und Farbgestaltung: Teilweise sind Farbkontraste nicht ausreichend für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen.
Wir sind bemüht, diese Hürden sukzessive zu beheben.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Videoinhalte, die über YouTube bereitgestellt werden, sind mit Untertiteln in der jeweiligen Sprache versehen. Teilweise sind diese durch undeutliche Aussprache bzw. Dialektausdrücke nur schwer verständlich. Wir sind der Ansicht, dass die Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Unsere Website enthält Links zu externen Websites (Veranstalter:innen, Ticket-Webshops, Partner:innen und weiteren Dienstleistungsunternehmen). Da diese Inhalte außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, haben wir keinen Einfluss auf deren Barrierefreiheit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellt am 14. August 2025.
Diese Erklärung wurde auf Grundlage von digitalbarrierefrei.at - zur Verfügung gestellt von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) - durchgeführten Selbstbewertung, sowie mit Unterstützung eines Webconsultant-Unternehmens vorgenommenen Bewertung, erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Diese Website wird laufend verbessert, dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website, Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Anregungen für Verbesserungen haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Schicken Sie uns gerne eine E-Mail mit einer Beschreibung des Problems und der/die URL(s) der betroffenen Seiten an info@festspielhausbregenz.com
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.